Causa Aschbacher: ÖAWI-Untersuchung abgeschlossen, Verfahren eingestellt Wiener Neustadt, 29. September 2021 – Aufgabe der Hochschule war die Organisation eines sorgfältigen, fairen und objektiven Ermittlungsverfahrens, in dessen Rahmen im Jänner zunächst die Kollegiumsleitung an der Fachhochschule als studienrechtliche Behörde alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfassen hatte, die im Jahr 2006 für Diplomarbeiten an Österreichs Fachhochschulen maßgeblich waren. Im Februar wurde mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI, www.oeawi.at) – Österreichs erste Adresse in der unabhängigen Überprüfung akademischer Arbeiten – um gutachterliche Unterstützung ersucht. Die bei der ÖAWI eingerichtete Kommission für wissenschaftliche Integrität beauftragte hierfür internationale Fachgutachterinnen und -gutachter, deren Auswahl ausschließlich durch die Kommission der ÖAWI selbst erfolgte. Bei detaillierter Prüfung der Diplomarbeit von Christine Aschbacher unter Berücksichtigung aller damaligen Rahmenbedingungen wurden zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt; eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht wurde jedoch nicht nachgewiesen. Der Widerruf des akademischen Grades ist somit nicht begründbar. Kein Widerruf des akademischen Grades Für die ÖAWI ist der Fall damit abgeschlossen. Christine Aschbacher selbst wurde über das Ergebnis verständigt. In Würdigung der Stellungnahme der ÖAWI und aller vorliegenden Unterlagen nimmt die Kollegiumsleitung an der Fachhochschule Wiener Neustadt vom Widerruf des akademischen Grades Abstand. Das Überprüfungsverfahren wurde mit heutigem Tag eingestellt.